Rechtssichere Webseite

Wir machen Ihre Webseite rechtssicher - mit einer Anwaltskanzlei

Rechtssichere Webseite

Wir machen Ihre Webseite rechtssicher - mit einer Anwaltskanzlei

Die DSGVO ist grundsätzlich sinnvoll

Jeder Webseiten- und Onlineshopbetreiber wird durch die DSGVO dazu angehalten, sorgfältig mit personenbezogenen Daten umzugehen. Damit dient die DSGVO in allererster Linie der Allgemeinheit, denn jeder Internetnutzer, auch Sie, geben bei der Nutzung von Webauftritten personenbezogene Daten preis.

Für einen kurzen Überblick über die notwendigen Maßnahmen für Webseitenbetreiber lesen Sie unseren Artikel "DSGVO – 4 einfache Handlungsanweisungen für Webseitenbetreiber".

Die DSGVO führt bei vielen Betreibern von Webseiten und Online-Shops zu Verunsicherung und Angst vor einer Abmahnung. Die befürchtete große Abmahnwelle ist bisher ausgeblieben. Das liegt zum einen daran, dass sich viele Webseiten- und Onlineshopbetreiber gut auf die DSGVO vorbereitet haben. Zum anderen können Sie für Verstöße gegen die DSGVO garnicht von jeder beliebigen Person abgemahnt werden!

Wer kann Ihre Webseite überhaupt abmahnen?

Vertragspartner &
Kunden

Wenn sie von Ihrem Fehlverhalten betroffen sind.

Verbraucherschutz-
verbände

Um auf Missstände aufmerksam zu machen.

Ihre "direkten"
Konkurrenten

Um illegale Wettbewerbsvorteile zu verhindern.

Jetzt kommen die berüchtigten "Abmahnanwälte" und "Abmahnvereine" ins Spiel. In Kooperation mit einem Ihrer Vertragspartner oder Konkurrenten verdienen diese Geld mit Abmahnungen von Verstößen gegen die DSGVO.

Glücklicherweise für alle Webseiteninhaber in Bayern hat der bayerische Ministerrat im Juni 2018 den "bayerischen Weg" beschlossen, der diese "Abmahnindustrie" auf Basis der DSGVO eindämmen soll.

Was ist der "bayerische Weg"?

Der so genannte "bayerische Weg zu einer bürgernahen und mittelstandsfreundlichen Anwendung" der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) besagt unter anderem: "Bei einem Erstverstoß im Dickicht der Datenschutzregeln drohen keine Bußgelder", und weiterhin "Hinweise und Beratung haben Vorrang vor Sanktionen." Auch müssen Amateursportvereine, Musikkapellen oder sonstige vor allem durch ehrenamtliches Engagement getragene Vereine keine eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen. Den ganzen Beschluss können Sie im "Allgemeinen Ministerialblatt" vom 31. Juli 2018 nachlesen.

Der "bayerische Weg" soll natürlich keine Einladung dazu sein, die DSGVO einfach zu ignorieren!

Was gehört zu einem rechtssicheren Webauftritt?

Um Ihre Webseite oder Ihren Webshop rechtssicher gestalten zu lassen, benötigen Sie zu allererst eine Anwaltskanzlei, die sich mit Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Internetrecht, im Speziellen mit der DSGVO auskennt. Sie benötigen aber zusätzlich jemanden, der analysiert, welche technischen Voraussetzungen Ihr Webauftritt mitbringt: Wie sicher ist Ihre SSL-Verschlüsselung? Welche Daten werden von der Webseite überhaupt erhoben?

Die Anwaltskanzlei empfielt auf Grundlage Ihres bisherigen Webauftritts und der technischen Analyse verschiedene Maßnahmen. Dies können Textänderungen in der Datenschutzerklärung oder Maßnahmen zur Verfahrensdokumentation sein, die Sie selbst durchführen können. Es können aber auch technische Nachrüstungen oder Aufrüstungen gefordert werden, um die Sie sich nicht unbedingt selbst kümmern möchten.

Eine Kooperation von Webagentur & Anwaltskanzlei:

Ihr Dream-Team für einen rechtssicheren Webauftritt!

Wir bieten unseren Kunden folgende Vorgehensweise an: Wir übersenden alle DSGVO-relevanten technischen Daten an unseren Kooperationspartner, eine Anwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt Internetrecht. Die Anwaltskanzlei schlägt Ihnen daraufhin Maßnahmen zur rechtssicheren Gestaltung Ihres Webauftrittes vor. Die darin enthaltenen technische Änderungen sowie die Änderungen an Texten auf der Webseite implementieren wir auf Wunsch für Sie.

Ein Webauftritt, der nach jetzigem Kenntnisstand eines fachkundigen Anwalts rechtssicher ist erhebt keinen Anspruch darauf, für einen bestimmten Zeitraum rechtssicher zu bleiben. Viele Vorschriften der DSGVO sind nicht eindeutig formuliert und unterliegen deshalb einem Auslegungsspielraum der Gerichte. Mit jedem Urteil, das zur DSGVO gesprochen wird, wird die Rechtslage weiter festgeschrieben und kann sich so im Laufe der Zeit ändern.

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