Dou­ble Opt-in

Im Gegen­satz zum nor­ma­len Opt In Ver­fah­ren ist das Dou­ble Opt In Ver­fah­ren für den Benut­zer siche­rer. Der Benut­zer muss ein paar Schrit­te durch­lau­fen. Im Gegen­zug für die­sen Auf­wand bekommt er aber die Sicher­heit, dass nur er sei­ne E‑Mail Adres­se für einen bestimm­ten Dienst ein­tra­gen kann.

Schrit­te des Dou­ble Opt In

  1. Ein­tra­gung der eige­nen E‑Mail Adres­se in ein Anmeldeformular
  2. Bestä­ti­gung der Ein­tra­gung durch einen Klick auf einen Link oder einen But­ton. Der Link bzw. der But­ton wird dem Benut­zer an die im Anmel­de­for­mu­lar ein­ge­ge­be­ne E‑Mail Adres­se geschickt.
  3. Erst jetzt ist der Benut­zer für den News­let­ter angemeldet

 

Das Dou­ble Opt-in Ver­fah­ren ist mit der DSGVO vom 25. Mai 2018 in Deutsch­land für den Auf­bau eines E‑Mail-Ver­tei­lers verpflichtend.