KK-Antrag

KK-Antrag ist die Abkürzung für Konnektivitäts-Koordinierungs-Antrag.

Bei der Registrierung einer Domain bei einem Provider, wird diese an eine dafür zuständige Organisation übermittelt. Diese ist bei DE-Domains das DeNIC und bei .net .com oder .org-Domains das InterNIC.

Wollen Sie mit einer .de-Domain von einem Provider zu einem anderen wechseln, muss entsprechend auch der Eintrag im verantwortlichen NIC geändert werden. Dieser sogenannte Providerwechsel wird bei de-Domains Konnektivitäts-Koordination (KK) genannt, worin der Name „KK-Antrag“ begründet liegt. Der formale Ablauf wird demnach durch den KK-Antrag geregelt.

Üblicherweise finden sie in ihrem Homepagecenter unter „Domain umziehen/ Domains“ einen Vordruck für den KK-Auftrag. Da die Anträge genau geprüft werden, sollte dieser mit Sorgfalt ausgefüllt werden und auf gute Lesbarkeit geachtet werden.

Wenn Sie für Ihr Unternehmen oder ihre Organisation unterschreiben, ist zusätzlich ein amtlicher Nachweis der Zeichnungsberechtigung (z. B. Handelsregisterauszug) erforderlich.
Die Adresse bzw. die Faxnummer, an welche der Vordruck gesendet werden muss, finden Sie auf dem Vordruck. Die Einreichung per E-Mail reicht leider nicht aus, weil die Unterschrift des Inhabers der Domain benötigt wird.

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